Finanzfragen stehen zu Beginn des Schuljahrs 2013/14 in vielen Regionen der Waldorfschulbewegung auf der Tagesordnung. Vor allem im Norden und Osten machen den Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) der Waldorfschulen verschiedene Neuregelungen und Sparprogramme zu schaffen, die sich negativ auf die Finanzlage der Schulen auswirken. Mit einer originellen „Ü-80-Party“, die die staatlichen Zuschüsse auf mehr als 80 Prozent bringen will, machte z.B. die LAG Schleswig-Holstein auf die Problematik aufmerksam.
Hinter dem Titel verbarg sich eine öffentliche Monatsfeier aller Waldorfschulen Schleswig-Holsteins, bei der Schüler ab der 4. Klasse mit künstlerischen Darbietungen ihr Können zeigten. Das „Ü-80“-Motto war dabei stets präsent. „Es kann nicht angehen, dass wir alle zwei Jahre wieder zu Schuljahrsbeginn um die Zuschüsse verhandeln müssen“, betonte LAG-Vertreter Thomas Felmy auf der Veranstaltung auf der Krusenkoppel, einer Freilichtbühne in Kiel, die unmittelbar gegenüber des Landtags liegt.
Im Landtag seien sich alle Fraktionen einig gewesen, dass eine Erstattung von 85% der Schulkosten „ein Schritt in die richtige Richtung sei“ ergänzte sein LAG-Kollege Bernd Hadewig. Werde der Entwurf des Bildungsministeriums für ein Haushaltsbegleitgesetz umgesetzt, bedeute dies jedoch faktisch 600 Euro weniger jährlich für jeden der 3.200 Schüler im freien Schulwesen Schleswig-Holsteins. Der Grund liege in den veränderten und aktualisierten Berechnungsgrundlagen.
Seit 15 Jahren gebe es in Schweden den Bildungsgutschein und er habe sich bewährt, so Hadewig. Ihn fordere die LAG auch für Schleswig-Holstein, damit die Waldorfeltern nicht länger doppelt belastet würden, durch ihren steuerlichen Beitrag zum Bildungswesen und durch die Beiträge für die Waldorfschulen. Vertreter aller Landtagsfraktionen, die in der Sitzungspause zur Ü-80-Party zur Krusenkoppel kamen, betonten die Bedeutung des freien Schulwesens für die pädagogische Vielfalt. Sie sagten eine Überprüfung der Berechnungsgrundlagen des Gesetzentwurfs für Schleswig-Holstein zu.
Bundesweit schließlich gilt, dass der Anteil der Schulkosten, die durch staatliche Zuschüsse bestritten werden, im Zehnjahreszeitraum kontinuierlich gesunken ist.
Darauf weist das Institut für Bildungsökonomie der Alanus-Hochschule in einem Bericht für den BdFWS hin, der im November im neuen Jahresbericht Waldorf veröffentlicht wird. Danach ist der Anteil der Landeszuschüsse an den Regelerträgen seit 2002 von 71% auf 68% gesunken, der Anteil der Elternbeiträge entsprechend von 26 auf 27% gestiegen.
Als vorbildlich wird in der Waldorfschulbewegung die Kostenerstattungsregelung gewertet, die die hessischen Waldorfschulen erzielt haben. Hier hatte ein runder Tisch, den das Kultusministerium zusammen mit den freien Schulen ins Leben gerufen hatte, ein 100%-Berechnungsmodell für die Schulkosten als Basis für die Zuschüsse erarbeitet, bei dem z.B. auch die Aufwendungen der kommunalen Schulträger miteinbezogen werden. Die Steinbeis-Gutachten, mit denen die Waldorfschulen immer wieder auf die tatsächlichen Schulkosten aufmerksam gemacht und entsprechende Zuschussregelungen gefordert hatten, waren durch das hessische Vollkostenmodell bestätigt worden.
Für die Freien Waldorfschulen in Niedersachsen gilt, dass der staatliche Zuschuss des Landes hier bei knapp über 60% liegt. Eine Kostenerstattungsregelung, wie die in Hessen, würde die Lage der Waldorfschulen hier in Niedersachsen erheblich verbessern.
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